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Drohnen Gesetz / Vorschriften / Verbote: Was ist erlaubt?

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Da die Technologie von Drohnen immer fortschrittlicher, zugänglicher und kostengünstiger wird, gibt es immer mehr Hobby-Piloten, die Ihre UAVs steigen lassen.

Das Problem ist, wie so oft in einem sich so schnell entwickelnden Ökosystem, dass es den politischen Entscheidungsträgern schwer fällt, Schritt zu halten. Während einige Länder klare, etablierte Drohnengesetze haben, berücksichtigen viele andere nicht, oder die bestehenden Vorschriften berücksichtigen nicht, wie sehr sich die Drohnen-Landschaft in den letzten Jahren verändert hat.

  1. Drohnen Gesetz in Deutschland
  2. Drohnen Gesetz in Österreich
  3. Drohnen Gesetz in der Schweiz

Drohnen Gesetz in Deutschland 🇩🇪

Laut der nationalen Luftfahrtbehörde, dem Luftfahrt Bundesamt (LBA), ist das Fliegen einer Drohne in Deutschland legal, wir empfehlen jedoch, sich vorher über die unten aufgeführten Drohnenvorschriften zu informieren und diese einzuhalten.

Allgemeine Regeln für das Fliegen einer Drohne in Deutschland

Auf der Grundlage unserer Recherchen und der Auslegung der Gesetze finden Sie hier die wichtigsten Regeln, die Sie für das Fliegen einer Drohne in Deutschland kennen müssen.

  • Drohnen dürfen ohne Genehmigung nicht höher als 100 m fliegen. Im kontrollierten Luftraum beträgt die maximal erlaubte Höhe 50 m.
  • Drohnenpiloten müssen jederzeit eine direkte Sichtverbindung zu ihren Drohnen halten. Unseren Untersuchungen zufolge könnte eine Ausnahme im Falle von FPV-Flügen zulässig sein, bei denen die Drohne nicht höher als 30 m über dem Boden fliegt und nicht mehr als 250 Gramm wiegt.
  • Drohnen über 5 Kg dürfen nachts ohne Genehmigung nicht geflogen werden.
  • Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 5 Kg dürfen ohne Genehmigung geflogen werden, aber für den Flug einer Drohne mit einem Gewicht von mehr als 2 Kg ist eine Lizenz erforderlich.
  • Für alle Drohneneinsätze in Deutschland ist eine Drohnenversicherung erforderlich.
  • Drohnen dürfen innerhalb eines Umkreises von 1,5 Kilometern oder näher an einen Flughafen nicht geflogen werden.
  • Alle Drohnen mit einem Gewicht von 250 Gramm oder mehr müssen mit einem feuerfesten Abzeichen versehen sein, das den Namen und die Adresse des Drohnenbesitzers/-betreibers enthält.
  • Drohnen dürfen nicht über Menschenmengen, Industriegebiete, Katastrophengebiete, Gefängnisse, Wohngebiete, bestimmte Verkehrswege und verschiedene andere als sensibel ausgewiesene Gebiete geflogen werden. Auf dieser Karte finden Sie weitere Informationen darüber, wo Drohnen in Deutschland verboten sind.
  • Drohnen dürfen nicht über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen und Eisenbahnanlagen geflogen werden.
  • Drohnen dürfen nicht über Naturschutzgebiete geflogen werden, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt sind.
  • Drohnen, die optische, akustische oder Funksignale aufzeichnen/übertragen können, sind über Wohngebieten verboten, es sei denn, die Eigentümer haben dem Flug zugestimmt.

Weitere Informationen zu den deutschen Drohnengesetzen finden Sie in dieser FAQ des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur sowie in dieser Pressemitteilung desselben Ministeriums.

Drohnen Gesetz in Österreich 🇦🇹

Laut der nationalen Luftfahrtbehörde Österreichs (Austro Control) ist das Fliegen einer Drohne in Österreich legal, wir empfehlen jedoch, sich vorher über die unten aufgeführten Drohnenvorschriften zu informieren und diese einzuhalten.

Allgemeine Regeln für das Fliegen einer Drohne in Österreich

Auf der Grundlage unserer Recherchen und der Auslegung der Gesetze finden Sie hier die wichtigsten Regeln, die Sie für das Fliegen einer Drohne in Österreich kennen müssen.

  • Drohnenpiloten müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Eine Haftpflichtversicherung ist für alle Drohnenbetreiber verpflichtend.
  • Kein Überfliegen von Menschenmengen (z.B. Veranstaltungen, Konzerte usw.) ohne Genehmigung.
  • Kein Fliegen in „unmittelbarer Nähe von Flughäfen“ ohne Sondergenehmigung.
  • Nur Austro Control kann einem Piloten eine Flugbewilligung erteilen.
  • Auch nach Erteilung der Betriebsbewilligung können für bestimmte Gebiete besondere luftfahrtrelevante Bewilligungen nach der Luftverkehrsordnung 2014 erforderlich sein.

Genehmigungsanforderungen in Österreich

Anmerkung: Österreich klassifiziert Drohnen nach der kinetischen Energie in Joule, die ein Maß ist, das sowohl Gewicht als auch Geschwindigkeit einschließt. Solange Sie sich an die in den untenstehenden Aufzählungspunkten beschriebenen Anforderungen halten, sollte es keine Probleme geben.

Hier sind die Genehmigungsanforderungen für das Fliegen einer Drohne in Österreich:

  • Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, um eine Spielzeugdrohne zu fliegen. Eine Spielzeugdrohne ist in Österreich definiert als „bis zu 79 Joule kinetische Energie, was einem Gewicht von etwa 250 Gramm entspricht, bei einer Betriebshöhe von 30 Metern“.
  • Eine Genehmigung von Austro Control ist erforderlich, „wenn 79 Joule überschritten werden oder wenn die Drohne über 30 Meter geflogen wird“.
  • Für das Fliegen einer Drohne zu kommerziellen Zwecken ist eine Genehmigung von Austro Control erforderlich.
  • Eine Genehmigung von Austro Control ist erforderlich, um mit Ihrer Drohne Fotos oder Videoaufnahmen zu machen, unabhängig von der Betriebsmasse und auch dann, wenn die Fotos/Filmaufnahmen für den privaten Gebrauch bestimmt sind.

Das Antragsformular zum Einreichen einer Genehmigung bei Austro Control finden Sie hier. Bei der Beantragung einer Genehmigung müssen Sie die anwendbaren Lufttüchtigkeits- und Betriebsfähigkeitsanforderungen für Ihre Drohne anhand der Tabelle in Abbildung 1 dieses Dokuments bestimmen. Die Anforderungen hängen vom Standort, an dem Sie operieren wollen, und der Betriebsmasse Ihrer Drohne ab. Anträge können unter ulfz@austrocontrol.at eingereicht werden. Die Kosten für eine Genehmigung für ein Jahr betragen etwa 330 Euro.

Drohnen Gesetz in der Schweiz 🇨🇭

Gemäss der nationalen Luftfahrtbehörde der Schweiz, dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), ist das Fliegen einer Drohne in der Schweiz legal, wir empfehlen jedoch, sich vorher über die unten aufgeführten Drohnenvorschriften zu informieren und diese einzuhalten.

Allgemeine Regeln für das Fliegen einer Drohne in der Schweiz

Auf der Grundlage unserer Recherchen und der Auslegung der Gesetze sind hier die wichtigsten Regeln für das Fliegen einer Drohne in der Schweiz aufgeführt.

  • Wenn der Pilot immer direkten Blickkontakt mit seiner Drohne hat, darf er ohne Bewilligung operieren.
    Möchte jemand technische Hilfsmittel wie Ferngläser oder Videobrillen benutzen, um die natürliche Sehkraft der Augen zu erhöhen, ist eine Bewilligung des BAZL erforderlich. Mehr über das Bewilligungsverfahren erfahren Sie hier.
  • Innerhalb der Sichtlinie darf der Pilot eine FPV-Brille oder ähnliche Hilfsmittel verwenden, vorausgesetzt, dass ein zweiter visueller Beobachter den Flug überwacht und bei Bedarf jederzeit in die Steuerung des Flugzeugs eingreifen kann.
  • Ein automatischer Flug (d.h. der autonome Betrieb einer Drohne) innerhalb des Sichtfeldes des Piloten ist erlaubt, vorausgesetzt, dass der Pilot bei Bedarf jederzeit in die Steuerung der Drohne eingreifen kann.
  • Innerhalb von Jagd- oder Schutzgebieten für Wasser- und Zugvögel ist das Fliegen von Drohnen ausnahmslos verboten.
    Luftaufnahmen sind erlaubt, solange die Vorschriften zum Schutz militärischer Einrichtungen berücksichtigt werden. Dabei sind der Schutz der Privatsphäre und die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zu beachten.
  • Drohnen sollten grundsätzlich nicht über Menschenmassen oder im Umkreis von 100 Metern von Menschenmassen betrieben werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
  • Wenn Sie eine Drohne mit einem Gewicht von mehr als 500 Gramm betreiben, müssen Sie für jeden Schaden mindestens 1 Million Franken garantieren.
  • Drohnen dürfen nicht im Umkreis von 5 Kilometern von einem Flughafen geflogen werden.
    Kantone und Gemeinden können zusätzliche Einschränkungen für den Einsatz von unbemannten Flugzeugen erlassen. Siehe dieses Beispiel für den Kanton Genf.
  • Für öffentliche Flugveranstaltungen, bei denen nur Modellflugzeuge oder Drohnen eingesetzt werden, ist keine Bewilligung des BAZL erforderlich.

Weitere Informationen zu den Drohnengesetzen der Schweiz finden Sie auf dieser Seite auf der Website des BAZL.