Drohnen werden immer beliebter. Egal, ob für Privatpersonen als Hobby, oder für professionelle Filmaufnahmen – der Drohnen Markt boomt! Neben den diversen Drohnen Gesetzen (die in fast jedem Land anders sind) gibt es seit längerer Zeit auch eine offiziell vom Staat festgelegte Kennzeichnungspflicht für Drohnen.
In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen, um keinerlei rechtliche Folgen fürchten zu müssen. (Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung)
Drohnen Kennzeichnungspflicht – Was genau ist das?
Egal, ob Sie Ihre Drohne privat oder gewerblich nutzen: Jeder Besitzer einer Drohne muss zwingend eine Haftplichtversicherung (auch Drohnen Versicherung genannt) abschließen. Auch das Gewicht des Quadrocopters ist hier nicht relevant. Das ganze Prozedere ist vergleichbar mit der Anmeldung eines KFZ.
Warum ist das so?
Das Fliegen einr Drohne kann durchaus gefährlich sein – vorallem für Dritte. Fügen Sie mit der Drohne einer anderen Person bzw. einem fremden Wertgegenstand Schaden zu, so übernimmt die Haftpflichtversicherung die Schäden, die Sie angerichtet haben. Speziell im Falle von Schmerzensgeld ist das sehr hilfreich und kann Ihnen mehrere Tausend Euro sparen.
Wann brauche ich ein Kennzeichen?
Zusätzlich zur Drohnen-Versicherung müssen Sie eine Plakette an die Drohne anbringen, sobald diese ein Gewicht von 250 Gramm überschreitet. Alle Flugroboter unter 250 Gramm müssen kein Kennzeichen tragen.
Dieses Kennzeichen muss folgende drei Kriterien erfüllen:
- permanent
- feuerfest
- erkennbar
Was muss auf der Plakette zu sehen sein?
Auf dem Kennzeichen muss Name und Adresse des Drohnen-Besitzers klar erkenntlich sein.
Wie bereits erwähnt, ist das nur im Falle eines Unfalls nützlich. Durch die Plakette kann der Pilot direkt identifiziert werden und der Prozess mit der Versicherung kann schneller abgewickelt werden.
Weitere Vorschriften (nach Gewicht)
Zudem gibt es noch folgende zwei Gewichtsgrenzen, die besondere Vorkehrungen erfordern:
- Ab einem Gewicht von 2 Kilogramm benötigen Sie einen Flugkundennachweis. Eine erfolgreich bestandene Prüfung des Drohnen-Führerscheins ist dafür notwendig.
- Ab einem Gewicht von 5 Kilogramm benötigen Sie eine Aufstiegserlaubnis von der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde.
Werden diese Pflichten nicht eingehalten, kann Ihnen ein Bußgeld drohen. Weitere Informationen dazu finden Sie in diesem Artikel.